Cibus Raps: GVO? - Ja oder Nein?!
Entwicklungen und Statements
Während die Politik nach wie vor das opt-out-Verfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) debattiert, geht der Fortschritt weiter und es gibt längst neue Züchtungsmethoden. Ob der Anbau von Pflanzen, die damit entwickelt wurden, nach Gentechnik-Gesetz geregelt werden muss oder nicht, diese Entscheidung schiebt die EU-Kommission seit Jahren auf. Schon seit 2007 weiß die EU-Kommission um den Regelungsbedarf. Erneut hat man eine solche Entscheidung nun für Ende des Jahres in Aussicht gestellt. In den USA wurde bereits ein Weg eingeschlagen: Pflanzen, die nach dem Genome Editing-Verfahren entwickelt wurden, sind von der für GVO geltenden Regulierung ausgenommen, sofern sie keine fremde Erbsubstanz enthalten http://www.nature.com/articles/nplants201411#ref10 . Sollte in der EU anders entschieden werden, zeichnen sich nicht nur neue Probleme im Agrarhandel ab. Die europäische Pflanzenforschung könnte international den Anschluss verlieren http://www.transgen.de/aktuell/1820.doku.html .
Nun ist ein Streit über die Einstufung der neuen herbizidtoleranten Rapssorte entbrannt, die von dem US-Unternehmen Cibus http://www.cibus.com/index.php mit Hilfe der Oligonukleotid-gerichteten Mutagenese entwickelt wurde. Dieser Streit könnte den in der EU seit langem anstehenden Entscheidungsprozess gegebenenfalls beschleunigen.
Im Februar 2015 hatte das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL auf Anfrage von Cibus mitgeteilt, dass es die neue Rapssorte nicht als GVO einstufe und diese daher nicht den Auflagen des deutschen Gentechnik-Rechts unterstehe http://www.transgen.de/pdf/zulassung/BVL_ODMCibus.pdf . Dabei stützte sich das BVL auf die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit ZKBS, ab, die im Juni 2012 Pflanzen, die durch Oligonukleotid-gerichteter Mutagenese hervorgehen, nicht als GVO einschätzte http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/06_Gentechnik/ZKBS/01_Allgemeine_Stellungnahmen_deutsch/04_Pflanzen/Neue_Techniken_Pflanzenzuechtung.html
Gegen diese Einschätzung des BVL protestieren zahlreiche Bio- und Umweltverbände in einem an das Landwirtschaftsministerium gerichteten, offenen Schreiben https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/neue_gentechnik-verfahren_regulieren_forderungspapier_0.pdf., das von dem für das BVL zuständige Ministerium auch beantwortet wurde http://www.testbiotech.org/sites/default/files/Antwort%20BMEL_Schreiben_Aufruf_CIBUS_M%C3%A4rz%202015.pdf . Die Bio- und Umweltverbände stemmen sich gegen die BVL-Einschätzung http://www.testbiotech.org/sites/default/files/Widerspruch%20Cibus%20final.pdf , was von der Behörde Anfang Juni 2015 aber als unbegründet zurückgewiesen wurde http://www.bvl.bund.de/DE/06_Gentechnik/04_Fachmeldungen/2015/2015_06_03_Fa_CIBUS.html. Sie hatte in ihrer ursprünglichen Antwort allerdings darauf verwiesen, dass eine eventuell abweichende Beurteilung durch die EU die Einstufung des BLV unwirksam machen würde.
Die EU hatte bereits 2007 eine Expertengruppe, die New Techniques Working Group( NTWG) damit beauftragt, Abklärungen zur Einstufung der neuen Züchtungsverfahren durchzuführen. Die NTWG hatte Organismen aus Oligonukleotid-gerichteter Mutagenese NICHT als GVO betrachtet. Die Kommission hat die die Mitgliedsstaaten – so auch Deutschland – trotzdem darum gebeten, mit Entscheidungen auf diesem Gebiet solange zu warten, bis sie – möglicherweise gegen Ende des Jahres – eine Stellungnahme zum rechtlichen Status dieser Pflanzen abgegeben hat (siehe Anhang).
Drei wissenschaftliche Akademien machen sich aktuell für ein produkt- und nicht prozessorientierte Bewertung von Züchtungsergebnissen jedweder Art stark. Gemeinsam äußerten sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften – acatech und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften. Sie empfehlen, für die Risikobewertung zukünftig auf die spezifischen Eigenschaften neuer Pflanzensorten und nicht auf den Prozess ihrer Erzeugung abzustellen. Auch weisen sie auf die Folgen international unterschiedlicher Einschätzungen der Züchtungstechniken für den Forschungsstandort Deutschland hin http://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2015-03-26_Ad-Hoc-Stellungnahme_Gruene_Gentechnik.pdf . So auch die zusammenfassende Bewertung von Schiemann/Hartung http://nabc.cals.cornell.edu/Publications/Reports/nabc_26/26_5_3_Schiemann.pdf .
Die Schweizer Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS hat im Mai 2015 ebenfalls einen Bericht zu neuen Pflanzenzuchtverfahren vorgelegt, und darin eine Reihe der neuen Verfahren beurteilt http://www.efbs.admin.ch/fileadmin/efbs-dateien/dokumentation/Ansichten/D_Bericht_EFBS_Neue_Pflanzenzuchtverfahren.pdf Sie kommt dabei zu sehr ähnlichen Schlüssen wie andere Fachgremien aus den EU-Mitgliedsstaaten. Auch dieses Expertengremium weist drauf hin, dass sich die Produkte mancher neuen Pflanzenzuchtverfahren sich nicht von herkömmlich gezüchteten Pflanzen unterscheiden. In diesem Fall seien sie auch in Bezug auf die Sicherheit für Anwender und Konsumenten als gleichwertig zu beurteilen, unterstehen jedoch momentan den restriktiven Bestimmungen des Schweizer Gentechnik-Rechtes. Die EFBS beantragt daher zu überprüfen, ob sich die strikte Interpretation der prozessorientierten Regelung von GVO auf Produkte der neuen Pflanzenzuchtverfahren weiterhin rechtfertigen lässt und ob allenfalls die Definition von GVO überdacht werden sollte.
Auch der European Academies Science Advisory Council (EASAC) empfiehlt in seinem am 13. Juli 2015 veröffentlichten Bericht, durch neue Zuchtverfahren entstandenen Pflanzen, die keine Fremd-DNA enthalten, nicht der Gentechnik-Gesetzgebung zu unterstellen. Ziel in der EU sollte es sein, zukünftig das Produkt und seine Eigenschaften und nicht seinen Herstellungsprozess zu bewerten http://www.easac.eu/fileadmin/PDF_s/reports_statements/EASAC_Statement_on_New_Breeding_Techniques_July_2015.pdf
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) spricht sich dafür aus, der Bewertung der entsprechenden Expertengremien zu folgen http://www.bdp-online.de/de/Pflanzenzuechtung/Methoden/Precision_breeding/2015-05-11_Positionspapier_Neue_Zuechtungstechniken.pdf . Danach sollten Pflanzen mit Eigenschaften, die auch in der Natur vorkommen, oder Pflanzen mit Eigenschaften, bei denen nicht nachgewiesen werden kann, ob sie natürlich oder durch den Einsatz eines neuen Züchtungsverfahrens entstanden sind, nicht reguliert werden. Die neuen Techniken seien für die vielen allein schon in Deutschland ansässigen kleinen und mittelständischen Pflanzenzüchtungsunternehmen ein wertvolles und vor allem erschwingliches Werkzeug für weiteren Züchtungsfortschritt. Denn es sind gerade die kleineren Unternehmen, die von den neuen Möglichkeiten ausgeschlossen würden, sofern eine Einstufung als Gentechnik aufgrund des Züchtungsverfahrens erfolgen würde: Die dann erforderlichen aufwändigen Zulassungsverfahren sind für die kleinen Betriebe nicht finanzierbar.
